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Wenn Sie Ihr Fahrzeug veräußern bzw.
verkaufen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dies
Ihrer Versicherung schnellstens mitzuteilen. Nach der
Meldung tritt der Käufer automatisch in den bestehenden
Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten
ein. Davon ausgeschlossen ist aber die Insassen-Unfallversicherung.
Das außerordentliche Kündigungsrecht für
den Käufer und die Versicherung schreibt eine
Frist von einem Monat vor. Ihre erworbene Schadenfreiheit
geht mit dem Verkauf des Autos nicht verloren. |