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KFZ - VERSICHERUNGSLEXIKON

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Veräußerung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug veräußern bzw. verkaufen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dies Ihrer Versicherung schnellstens mitzuteilen. Nach der Meldung tritt der Käufer automatisch in den bestehenden Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten ein. Davon ausgeschlossen ist aber die Insassen-Unfallversicherung. Das außerordentliche Kündigungsrecht für den Käufer und die Versicherung schreibt eine Frist von einem Monat vor. Ihre erworbene Schadenfreiheit geht mit dem Verkauf des Autos nicht verloren.












 

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