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Ein Vermögensschaden kann weder auf ein
Sach- noch auf einen Personenschaden zurückgeführt
werden. Die Vermögensschäden werden in zwei
Sparten eingeteilt, in die echten Vermögensschäden
und die unechten Vermögensschäden. Bei den
unechten Vermögensschäden ist anders als
bei den echten ein ursächlicher Zusammenhang mit
einem Personen- oder Sachschaden zu erkennen. Über
die Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt die Regulierung
der unechten Vermögensschäden über die
im Vertrag festgelegten Deckungssummen für Personen-
oder Sachschäden. |