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Damit ein Schädiger für einen verursachten
Schaden haften muss, ist es eine Grundvoraussetzung
im Zivilrecht, ihm das Verschulden zweifelsfrei nachzuweisen.
Bei der Gefährdungshaftung ist das allerdings
anders, weil dabei der Schädiger ohne Verschulden
allein aus dem Besitz einer Sache haftet. Unterschieden
wird beim Verschulden in Vorsatz und Fahrlässigkeit. |