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Versicherte Personen sind neben dem Versicherungsnehmer
auch der Halter, der Eigentümer und der Fahrer
des Kraftfahrzeugs, das im Versicherungsvertrag aufgeführt
ist. Im Fahrzeugschein wird der Halter des Fahrzeugs
und im Fahrzeugbrief der Eigentümer, der die rechtliche
Verfügungsgewalt des Kfz besitzt, dokumentiert.
Der Fahrer ist laut Versicherungsvertrages der berechtigte
Fahrzeugführer, der zum Zeitpunkt eines Schadenereignisses
die tatsächliche Verfügungsgewalt über
das Fahrzeug ausübt. Bei beruflich oder gewerblich
genutzten Fahrzeugen sind auch noch die Beifahrer und
der Arbeitgeber versicherte Personen. |