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KFZ - VERSICHERUNGSLEXIKON

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Versicherte Person

Versicherte Personen sind neben dem Versicherungsnehmer auch der Halter, der Eigentümer und der Fahrer des Kraftfahrzeugs, das im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Im Fahrzeugschein wird der Halter des Fahrzeugs und im Fahrzeugbrief der Eigentümer, der die rechtliche Verfügungsgewalt des Kfz besitzt, dokumentiert. Der Fahrer ist laut Versicherungsvertrages der berechtigte Fahrzeugführer, der zum Zeitpunkt eines Schadenereignisses die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug ausübt. Bei beruflich oder gewerblich genutzten Fahrzeugen sind auch noch die Beifahrer und der Arbeitgeber versicherte Personen.












 

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