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Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht
ab dem Tag der Zulassung eine vorläufige Deckung.
Nach der Zulassung ist jedes Fahrzeug haftpflichtversichert,
weil Sie vor der Zulassung bei der jeweiligen Stelle
die dafür notwendige Versicherungsbestätigung
vorweisen müssen. Bei den anderen Kraftfahrzeugversicherungen
ist das jedoch anders. Wenn Sie auch dort eine vorläufige
Deckung möchten, müssen Sie das extra beantragen.
Der Versicherungsschutz im eigentlichen Sinne beginnt
durch Zahlung des ersten Versicherungsbetrages mit
dem Tag des vereinbarten Versicherungsbeginns. |