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Derjenige der durch Unterschrift einen Versicherungsvertrag
abgeschlossen hat, ist der Versicherungsnehmer und
somit Vertragspartner des Versicherungsunternehmen.
Der Versicherungsnehmer hat die Prämienzahlungspflicht
und ist auch als einziger berechtigt eine Kündigung
oder Änderungen von Verträgen vorzunehmen. |