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Die generelle Versicherungspflicht für
Kraftfahrzeuge wird vom Pflichtversicherungsgesetz
geregelt. Durch dieses Gesetz wird sichergestellt,
dass bei der Einhaltung aller rechtlichen Grundsätze
jeder Geschädigte im Rahmen der Leistungspflicht
des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers entschädigt
wird. Durch das Pflichtversicherungsgesetz werden auch
die Mindestversicherungssummen für die Kraftfahrzeughaftpflicht-
versicherung in Deutschland bestimmt und es besteht
ein gesetzlicher Direktanspruch des Geschädigten
gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers. |