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Im Allgemeinen ist für den Versicherungsvertrag
die wichtigste Rechtsgrundlage das Versicherungsvertragsgesetz.
Dieses Gesetz wird in vier Teile gegliedert. Zum 1.
den Vorschriften für die gesamte Schadenversicherung.
Zum 2. den allgemeinen Teil für sämtliche
Versicherungszweige. Zum 3. den Vorschriften zu einzelnen
Schadenversicherungen, wie Haftpflicht, Rechtschutz,
Hagel, Feuer und Transport. Und zu allerletzt den Vorschriften
zu den Personenversicherungen, wie Krankenversicherung,
Unfallversicherung und Lebensversicherung. |