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Wer eine Tätigkeit ausübt, die den
Wasserhaushalt gefährdet, egal ob Flüsse,
Seen oder Grundwasser, der haftet laut Wasserhaushaltsgesetz
für den dadurch entstandenen Schaden. Bei der
Kfz-Haftpflichtversicherung betrifft das den Fahrzeughalter
in Form einer Gefährdungshaftung, nach der er
auch ohne Verschulden, wenn z.B. Fahrzeugöl ein
Gewässer oder den Erdboden verunreinigt, haftet. |