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Ihnen als Antragsteller wird ein gesetzliches
Widerrufsrecht bei Versicherungen mit einer Laufzeit
von über einem Jahr gewährt. Außgeschlossen
davon ist allerdings die Lebensversicherung. Der Widerruf
muss schriftlich erfolgen und darf die Frist von 14
Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsantrags
nicht überschreiten. Wird nach der Antragstellung
sofort ein Versicherungsschutz gewährt, entfällt
das Widerrufsrecht. |