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Bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung
des versicherten Fahrzeugs zahlen die Fahrzeugversicherungen
bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes, der
am Tag des Schadens gilt. Unter Wiederbeschaffungswert
versteht man den Kaufpreis, der aufzubringen ist, um
ein gebrauchtes gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben.
Ausschlaggebend dafür ist aber immer der Preis
des gleichen Fahrzeugtyps, mit der selben Ausstattung
der am Schadenstag zu zahlen wäre. |