|
Bei der Zweitwagenregelung gilt, dass ein PKW
in die Schadenfreiheitsklasse 1 eingestuft werden kann,
wenn ein PKW vom selben Versicherungsnehmer bereits
mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 1 eingestuft
und zugelassen ist. Diese Regelung kann bei jedem Versicherungsunternehmen
unterschiedlich sein. |