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News
Bei Lebensversicherungen werden durch plötzliche
Geldnot und Arbeitslosigkeit weit mehr als die Hälfte
aller Policen vor Ende der Laufzeit gekündigt.
Insbesondere in den ersten zwei oder drei Jahren nach
Vertragsabschluss war das ein schlechtes Geschäft
für den Kunden, da sie meist nur einen Bruchteil
der eingezahlten Beiträge zurückbekommen
haben. Manchmal aber auch gar nichts. Jetzt hat der
Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, das der Rückkaufswert
einer Lebensversicherung nicht auf Null sinken darf.
Somit können Verbraucher künftig mit höheren
Rückzahlungen rechnen.
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Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Koblenz,
erhalten Privat Krankenversicherte nicht in jedem Fall
Krankentagegeld. In diesem Urteil bekam eine Versicherung
Recht, die nur Krankengeld zahlt, wenn der Versicherungsnehmer
zu 100 Prozent nicht mehr in der Lage ist, einer Berufstätigkeit
nachzugehen. Dagegen habe der Versicherungskunde keinen
Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn dieser zumindest
noch stundenweise arbeiten kann, entschieden die Richter.
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Versicherungsnehmer können die Aufwendungen
einer Behandlung in einer Privatklinik, wenn die Krankenkasse
die Kostenübernahme ablehnt, als außergewöhnliche
Belastung steuerlich geltend machen. Darau weist der
Bund der Steuerzahler (BdSt) unter Berufung auf ein
Urteil des Finanzgerichtes München hin. Dem Patient
bleibt einzig und allein ihm überlassen, welchen
Arzt oder welches Krankenhaus er aufsucht. Bei der
Behandlung darf es sich allerdings nicht um eine wissenschaftlich
umstrittene handeln. Es sei denn, vor der medizinischen
Behandlung liegt ein amtsärztliches Attest vor.
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